Bauwesen

Die Verteilung der Komptetenzen im Bauwesen

Kompetenzbereich der Gemeinden

Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von drei Hektaren nicht übersteigen

  • Wohnzonen
  • Kernzonen
  • Gewerbezonen
  • Industriezonen
  • Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen

Kompetenzbereich der kantonalen Baukommission

Die kantonale Baukommission (KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Landwirtschaftszonen
  • Schutzzonen
  • Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen
  • Gebiete mit traditioneller Streubauweise
  • Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen
  • übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung
  • Zonen für Abbau und Deponien
  • Waldarealen
  • übrigen Nutzungszonen

Die KBK ist ebenfalls für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist.

Bewilligung für Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone beantragen

Die Baugesuche sind über das kantonale Programm eConstruction zu erfassen.

Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone beantragen

Die Baugesuche sind über das kantonale Programm eConstruction zu erfassen.

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